Sie befinden sich hier: Anmeldung zum Karnevalsumzug 2012
 
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Angaben zum Club, Verein, etc.
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*Name der Gruppe:
*Anzahl der Personen:
*Motiv im Umzug:
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Bitte zutreffendes markieren
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Wir kommen:* als Kapelle als Fußgruppe mit Tieflader
mit LKW mit PKW mit:
Wir haben:* eigene Musik keine eigene Musik
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Angaben zum Anmelder
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*Vorname: *Nachname:
*Straße: *Haus-Nr.:
*PLZ: *Ort:
Telefon: Mobil:
*eMail:
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Vorabinformation
title Hier könnt Ihr euch direkt, online zum Karnevalsumzug 2012 in Kordel anmelden.
Die eingegebenen Daten werden natürlich nur Vereinsintern verarbeitet und nicht veröffentlicht, oder an Drittpersonen weitergegeben.
Damit die Anmeldung funktioniert, müssen die Anmeldebedingungen gelesen und akzeptiert sein!

Wichtig: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden!

Online Anmeldeschluss
ist der 16.02.2012!

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Anmeldung absenden
title Hiermit erkläre ich die Anmeldebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben!

  
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· KVK Zuganmeldung - Anmeldebedingungen ·


Am Karnevalsumzug an Fastnachsonntag können Fußgruppen und Fahrzeuge teilnehmen, wenn sie fristgerecht angemeldet wurden. Die Anmeldung erfolgt bis spätestens 8 Tage vorher.

Mit der Anmeldung zum Umzug erkennen die Teilnehmer die nachfolgenden Bedingungen an. Fahrzeuge und Personen, welche die Bedingungen nicht erfüllen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Aufstellung erfolgt ab 13.00 Uhr in der hinteren Friedhofstr. und auf dem Schulhof. Größere Wagen können vor der Turnhalle wenden um sich in den Zug einzureihen.

Der Umzug startet pünktlich um 14.11 Uhr.

Zugstrecke: Friedhofstr., Oberstraße, Welschbilliger Str., Kreuzfeld, Bahnhofstr.

Es ist nicht zulässig, dass sich nichtangemeldete Gruppen während des Umzuges in den Zug einreihen. Auch sollen alle Teilnehmer bis zur Auflösung des Karnevalsumzugs im Zug verbleiben.

Alle Teilnehmer haben sich diszipliniert zu verhalten.

Beim Werfen von Apfelsinnen, Kamellen und anderen leichten Artikel ist darauf zu achten, dass keine Personen verletzt werden und kein Sachschaden entsteht. Streng verboten, das Werfen von Flaschen und Dosen!

Leere Kartons, Dosen und Flaschen, sowie anderes Verpackungsmaterial verbleiben bei den Zugteilnehmer (vor allem auf den Wagen).

Die Fahrzeugführer (einschl. Beifahrer) und die Sicherungskräfte dürfen nicht unter Alkohol- und Drogeneinwirkung stehen. Um ein nahes Herantreten von Zuschauern, vor allem von Kindern an die Fahrzeuge zu verhindern, ist jedes Fahrzeug, je nach Bauart und Länge, durch Sicherungskräfte zu begleiten:

PKW = 1 Sicherungskraft
Kleinlaster = 2 Sicherungskräfte,
LKW ohne Anhänger = 3 Sicherungskräfte
LKW mit Anhänger oder Tieflader,
Zugmaschine mit Anhänger oder Tieflader = 4 Sicherungskräfte

Die Zugteilnehmer haben den Weisungen der Zugleiter, der Feuerwehr und der Polizei Folge zu leisten. LKW, Zugmaschinen, Anhänger, Tieflader und dergleichen müssen mit einer festen Verkleidung versehen sein.

Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (STVO) und der Straßenzulassungsordnung (STVZO) sind zu beachten!

Der Abstand der Verkleidung von der Fahrbahn aus gemessen, darf nicht größer wie 25 cm sein. Alle Aufbauten müssen stabil, verschraubt, vernagelt oder verschweißt sein.

Der Teilnehmer erklärt, dass sich sein Fahrzeug in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befindet. Ist dies nicht der Fall, so stellt der Teilnehmer den Veranstalter bei allen Missachtungen vor der Haftung gegenüber Dritten frei.

Bei Nichtvorhandensein einer gültigen Betriebserlaubnis müssen Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Bei Anhänger ohne Kennzeichen muss vom Versicherer des Zugfahrzeugs ein Nachweis darüber geführt werden, dass der mitgeführt Anhänger für die Teilnahme am Umzug mitversichert ist. Wenn nicht, muss für den Anhänger eine eigene Kurzzeitversicherung abgeschlossen sein.

Die Kontrollpersonen des Veranstalters können bei der vorhergehenden Besichtigung am Aufstellungsort nur eine optische Kontrolle vornehmen. Eine erforderliche Prüfung auf Verkehrssicherheit kann dort nicht vorgenommen werden. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen. Dies gilt auch für rote Kennzeichen mit wiederkehrender Verwendung. Nicht zugelassene Anhänger (mit oder ohne Betriebserlaubnis), die nur innerhalb des Veranstaltungsortes zu An- und Abfahrten sowie während der Veranstaltung mitgeführt werden, sind von der Zulassungspflicht ausgenommen, wenn für sie die entsprechenden Nachweise hinsichtlich Versicherung und Verkehrssicherheit (wie bei Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen) erbracht werden. Motorfahrzeuge ohne Schalldämpfung sind nicht zulässige.

Fahrzeugmaße: Höhe über alles 4,50 m. Breite über alles 3,00 m, Länge bei Einzelfahrzeugen 12,00 m, Zuglänge mit Anhänger 18,00 m. Für alle auf dem Wagen befindlichen Personen muss ein Schutz gegen Herunterfallen gegeben sein. Geländerhöhe mind. 0,90 m. Hervorstehende Außenkanten sind, soweit hiervon ein Verletzungsrisiko ausgehen kann, nicht zulässig.

Die Dekoration und die Musik des bzw. vom Fahrzeug muss dem Charakter eines Karnevalsumzugs entsprechen. Die Lautstärke der Musik darf andere Zugteilnehmer nicht in ihrer eigenen Darstellung stören oder belästigen.

Die Auflösung erfolgt in der Kimmlingerstr.
und in der St. Amandus Str.

Der KVK 1980 e.V. hat eine Veranstalter-Haftpflicht abgeschlossen. Dadurch sind die Haftpflichtansprüche Dritter, also außenstehenden Personen, gegen Schäden, die durch den Zug entstehen und nicht vorsätzlich zugeführt wurden, in angemessenen Umfang abgedeckt.

Gemäß Versicherungsvertragsgesetz handelt es sich bei der Teilnahme an Umzügen um eine Gefahrenerhöhung bzw. Zweckentfremdung (bei grünem Kennzeichen), die dem Versicherer der Fahrzeugen bzw. Zugmaschinen anzuzeigen ist. Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Versicherung über die Teilnahme an einem Karnevalsumzug zu informieren und sich für die Zeit des Umzuges die Erweiterung des Versicherungsschutzes schriftlich bestätigen zu lassen.
Wir wünschen allen Zugteilnehmern viel Spaß und Freude am Karnevalszug.

Vorab schonmal herzlichen Dank für Eure Teilnahme.

Kaulaydi - Der KVK 1980 e.V.